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Beitragsordnung Auf der Grundlage von § 4 der Vereinssatzung hat die Gründungsversammlung in Ihrer Sitzung vom 13.02.2005 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mindestbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen. Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder 30, 00 Euro Für folgende Personengruppen gelten gesonderte Beiträge:
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertig, ist der für Fördermitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten, bei aktiven Mitgliedern der für diese Personengruppe festgesetzte Betrag. Die Beiträge sind jeweils als Jahresbeitrag bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres fällig. Bei Eintritt bis 30.09. des Kalenderjahres wird der volle Jahresbeitrag fällig, bei Eintritt nach dem 30.09. des Kalenderjahres entfällt der Beitrag für dieses Geschäftsjahr; die Beitragspflicht besteht dann erst im folgenden Jahr. Der Beitrag kann durch Überweisung des Mitgliedes auf unser Vereinskonto erfolgen oder per jederzeit widerruflicher Lastschrifteinzugsermächtigung vom Verein Tiere ohne Zukunft abgebucht werden. Alle gespeicherten personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt und von Seiten des Vereins durch die hierzu befugten Personen nur im Vereinsinteresse genutzt. Herzogenrath, 13.02.2005 gez. Jürgen Grevenstein – Vorstandsvorsitzender |
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